Philosophie - "Alte Pflichten"
Die Pflichten eines Frei-Maurers
entnommen alten Aufzeichnungen der Logen in Übersee, in
England, Schottland und Irland zum Gebrauch der Logen in London:
vorzulegen bei der Aufnahme neuer Brüder oder auf Geheiß des
Meisters.
Die Allgemeinen
Kapitel, nämlich:
I. Von Gott und der Religion.
II. Von der obersten und den nachgeordneten staatlichen
Behörden.
III. Von den Logen.
IV. Von Meistem, Aufsehern, Gesellen und Lehrlingen.
V. Von der Leitung der Bruderschaft bei der Arbeit.
VI. Vom Betragen, nämlich:
1. in geöffneter Loge;
2. nach geschlossener Loge, wenn die Brüder noch beisammen sind;
3. wenn Brüder ohne Profane zusammenkommen, aber nicht in der Loge;
4. in Gegenwart von Profanen;
5. daheim und in der Nachbarschaft;
6. gegenüber einem unbekannten Bruder.
I. Von Gott und der Religion
Der Maurer ist als Maurer verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen; und wenn er die Kunst rechtversteht, wird er weder ein engstirniger Gottesleugner, noch ein bindungsloser Freigeist sein.
In alten Zeiten
waren die Maurer in jedem Lande zwar verpflichtet, der Religion
anzugehören, die in ihremLande oder Volke galt, heute jedoch
hält man es für ratsamer, sie nur zu der Religion zu
verpflichten, in der alle Menschen übereinstimmen, und jedem
seine besonderen Überzeugungen selbst zu belassen. Sie sollen
also gute und redliche Männer sein, von Ehre und Anstand, ohne
Rücksicht auf ihr Bekenntnis oder darauf, welche Überzeugungen
sie sonst vertreten mögen. So wird die Freimaurerei zu einer
Stätte der Einigung
und zu einem Mittel, wahre Freundschaft unter Menschen zu
stiften, die einander sonst ständig fremd geblieben wären.
II. Von der obersten und den nachgeordneten staatlichen
Behörden
Der Maurer ist ein
friedliebender Bürger des Staates, wo er auch wohne oder
arbeite. Er darf sich nie in einen Aufstand oder eine
Verschwörung gegen den Frieden oder das Wohl seiner Nation
verwickeln lassen und sich auch nicht pflichtwidrig gegenüber
nachgeordneten Behörden verhalten. Denn da die Maurerei durch
Kriege, Blutvergießen und Aufruhr schon immer Schaden erlitten
hat, so hatten in alten Zeiten Könige und Fürsten die
Bruderschaft stets wegen ihrer Friedensliebe und ihrer Treue zum
Staat gefördert.
Damit begegneten sie den Verleumdungen der Gegner und stellten
sich schätzend vor die Ehre der Bruderschaft, die sich gerade in
Zeiten des Friedens besonders entfalten konnte.
Sollte nun ein
Bruder zum Rebellen gegen die Staatsgewalt werden, so darf man
ihn in seiner aufrührerischen Haltung nicht bestärken, wie sehr
man ihn auch als einen unglücklichen Mann bemitleiden mag.
Obwohl die Bruderschaft in Treue zum Gesetz seine Empörung
ablehnen soll und muss und der bestehenden Regierung keinen
Anlass und Grund zu politischer Verdächtigung geben darf, kann
sie ihn,
wenn er keines anderen Verbrechens überführt ist, nicht aus der
Loge ausschließen; seine Bindung an sie bleibt unauflöslich.
III. Von den Logen
Die Loge ist der Ort, wo die Maurer zusammenkommen und arbeiten. Daher nennt man dann jene Versammlung oder gehörig eingerichtete Gesellschaft von Maurern eine Loge. jeder Bruder muss einer solchen angehören; er ist an ihre Satzung und die allgemeinen Anordnungen gebunden. Die Loge ist entweder eine "einzelne" oder eine "allgemeine"; man lernt sie am besten verstehen, wenn man sie besucht, aber auch durch die unten folgenden Anordnungen der Allgemeinen oder Großen Loge. In alten Zeiten durfte kein Meister oder Mitbruder fehlen - besonders dann nicht, wenn er aufgefordert war zu erscheinen -, ohne sich einem strengen Verweis auszusetzen, es sei denn, Meister und Aufseher hätten sich davon überzeugt, dass ein zwingender Grund ihn am Erscheinen verhindert hatte.
Die als Mitglieder einer Loge aufgenommenen Personen müssen gute und aufrichtige Männer sein, von freier Geburt, in reifem und gesetztem Alter, keine Leibeigenen, keine Frauen, keine sittenlosen und übel beleumdeten Menschen, sondern nur solche von gutem Ruf.
IV. Von Meistern, Aufsehern, Gesellen und Lehrlingen
Jedes Vorrecht unter Maurern gründet sich allein auf wahren Wert und persönliches Verdienst, damit die Bauherren gut bedient werden, die Brüder sich nicht schämen müssen und auf die Königliche Kunst kein Schatten falle.
Kein Meister oder Aufseher wird deshalb wegen seines Alters gewählt, sondern allein um seines Verdienstes willen. Es ist unmöglich, schriftlich diese Dinge näher darzulegen; jeder Bruder muss an seinem Platz Acht geben und sie in der Weise erlernen, die unserer Bruderschaft eigentümlich ist.
Bewerber mögen nur wissen: Ein Meister soll einen Lehrling nur
dann annehmen, wenn er ausreichende
Beschäftigung für ihn hat, wenn er ein völlig gesunder junger
Mann ist, keine Verstümmelung oder sonst ein
körperliches Gebrechen an sich hat, die es ihm unmöglich machen,
die Kunst zu erlernen, dem Bauherrn
seines Meisters zu dienen, ein Bruder zu werden, nach gehöriger
Zeit auch Geselle, sobald er die bestimmte
Anzahl von Jahren gedient hat, wie es der Brauch des Landes
vorschreibt. Auch soll er von ehrenhaften
Eltern abstammen, so dass er schließlich, wenn auch sonst
befähigt, zu der Ehre aufsteigen kann, Aufseher
zu werden, dann Meister der Loge, Großaufseher und schließlich
Großmeister aller Logen, je nach seinem
Verdienst.
Nur der Bruder kann Aufseher werden, der zuvor Geselle war; und der nur Meister, der als Aufseher tätig, und Grossaufgeher nur, wer Meister einer Loge war. Großmeister kann nur werden, wer vor seiner Wahl Geselle war. Er muss auch von edler Abkunft oder ein vornehmer Mann von feiner Lebensart sein, ein hervorragender Gelehrter, ein bedeutender Baumeister oder sonst ein Künstler' aus gutem Hause, und nach der Meinung der Logen besonders große Verdienste aufweisen.
Um sein Amt besser, leichter und ehrenvoller ausüben zu können,
steht dem Großmeister das Recht zu,
sich selbst einen stellvertretenden Großmeister zu wählen, der
Meister einer Einzelloge sein oder gewesen
sein muss. Dieser ist berechtigt, so zu handeln, wie der
Großmeister, sein Vorgesetzter, es sei denn, dieser
sei selbst zugegen oder mache seine Autorität durch ein
Schreiben geltend.
Diesen höchsten und nachgeordneten Leitern und Lenkern der alten Loge - je nach ihren Ämtern - sollen die Brüder, so wie es die alten Pflichten und Anordnungen wollen, in aller Ergebenheit, Achtung, Liebe und Bereitwilligkeit gehorchen.
V. Von der Leitung der Bruderschaft bei der Arbeit
Alle Maurer sollen an den Arbeitstagen rechtschaffen arbeiten, damit sie an den Feiertagen in Ehren leben können; die durch Landesgesetz angeordnete oder durch Herkommen festgelegte Arbeitszeit ist einzuhalten.
Der erfahrenste Geselle soll zum Meister oder Aufseher über das Werk für den Bauherrn gewählt oder ernannt werden. Wer unter ihm arbeitet, soll ihn Meister nennen.
Die Werkleute sollen Schimpfreden vermeiden und sich
untereinander nicht mit hässlichen Ausdrücken
belegen, sondern einander Bruder oder Genosse nennen. Sie sollen
sich innerhalb wie außerhalb der Loge
höflich benehmen.
Der Meister, der sich seines Könnens bewusst ist, soll das Werk
für den Bauherrn so preiswert wie möglich
übernehmen und dessen Gut so redlich verwalten, als wäre es sein
eigenes. Auch soll er keinem Bruder
oder Lehrling mehr Lohn zahlen, als er wirklich verdient hat.
Meister und Maurer, die ihren Lohn zu Recht
erhalten, sollen dem Bauherrn treu ergeben sein und ihr Werk
redlich beenden, gleichgültig ob nach
Aufmass oder im Tagelohn. Auch sollen sie nicht nach Aufmass
abrechnen, wo Tagelohn die Regel ist.
Niemand soll einen Bruder um seinen Wohlstand beneiden, ihn verdrängen oder ihm seine Arbeit wegnehmen, wenn dieser fähig ist, sie zu vollenden. Denn keiner, der die Entwürfe und Zeichnungen eines anderen nicht gründlich kennt, ist imstande, die Arbeit zum Vorteil des Bauherrn gut zu Ende zu führen.
Wenn ein Geselle zum Werkaufseher unter dem Meister gewählt wird, so soll er gegenüber Meister und Genossen aufrichtig sein und, wenn der Meister abwesend ist, sorgfältig die Aufsicht über die Arbeit zum Vorteil des Bauherrn führen. Und seine Brüder sollen ihm gehorchen.
Alle Maurer auf dem Bau sollen ohne Murren und Meutern ihren Lohn willig empfangen und den Meister Werk nicht vollendet ist.
Ein jüngerer Bruder soll in der Arbeit unterwiesen werden, damit er den Werkstoff nicht aus Unkenntnis beschädige und damit die brüderliche Liebe untereinander wachse und fortdauere.
Alle Werkzeuge, die bei der Arbeit benutzt werden, sollen von
der Großloge genehmigt sein.
Kein Handlanger soll in der eigentlichen Arbeit der Maurerei
beschäftigt werden, und kein freier Maurer
soll ohne zwingenden Grund mit denen zusammenarbeiten, die nicht
frei sind; sie sollen Handlanger und
nicht angenommene Maurer auch nicht unterweisen, wie sie dies
gegenüber einem Bruder oder Genossen
tun sollen.
Vl. Vom Betragen - nämlich
1. in geöffneter Loge
Ihr sollt keine privaten Beratungen und keine gesonderten
Besprechungen abhalten, ohne dass es euch der
Meister- erlaubt. Auch sollt ihr nicht vorlaut und taktlos über
etwas reden und den Meister, die Aufseher
oder einen Bruder, der mit dem Meister spricht, nicht
unterbrechen.
Wenn sich die Loge mit ernsten und feierlichen Dingen befasst, sollt ihr nicht Dummheiten machen und Scherz treiben und unter keinem irgendwie gearteten Vorwand eine unziemliche Sprache führen. Ihr sollt euch vielmehr ehrerbietig gegenüber Meister, Aufseher und Genossen benehmen und sie in Ehren halten.
Wird eine Klage laut, so soll sich der für schuldig befundene
Bruder dem Urteil und der Entscheidung der
Loge stellen, die der eigentliche und zuständige Richter in
allen derartigen Streitigkeiten ist, wo sie anhängig
gemacht werden müssen - es sei denn, ihr ruft die Großloge an.
Nur wenn die Arbeit für einen Bauherrn
darunter leiden würde, darf ein Schiedsspruch gefällt werden. In
dem, was die Maurerei betrifft, dürft ihr
nie vor Gericht gehen, wenn es der Loge nicht unbedingt
notwendig erscheint.
2. nach geschlossener Loge, wenn die Brüder noch beisammen sind
Ihr könnt noch in harmloser Fröhlichkeit zusammenbleiben,
einander bewirten, wie es eure Verhältnisse
euch gestatten, sollt dabei aber jedes Übermaß vermeiden. Ihr
sollt keinen Bruder dazu verleiten, mehr zu
essen oder zu trinken, als er verträgt, ihn auch nicht daran
hindern, zu gehen, wenn Verpflichtungen ihn
rufen. Auch sollt ihr nichts tun oder sagen, das verletzen oder
eine ungezwungene und freie Unterhaltung
unmöglich machen könnte. Denn das würde sich nachteilig auf
unsere Eintracht auswirken und den guten
Zweckvereiteln, den wir verfolgen.
Deswegen dürfen keine persönlichen Sticheleien und Auseinandersetzungen und erst recht keine Streitgespräche über Religion, Nation oder Politik in die Loge getragen werden. Als Maurer gehören wir nur der allgemeinen Religion an, von der schon die Rede war. Unter uns findet man alle Völker, Zungen, Stämme und Sprachen; wir wenden uns entschieden gegen alle politischen Auseinandersetzungen, die noch niemals zum Wohle der Loge beigetragen haben und es auch niemals tun werden. Diese Pflicht wurde schon immer streng eingeschärft und befolgt, besonders aber seit der Reformation in Britannien oder seit dem Abfall und der Trennung unserer Nationen von der Gemeinschaft mit Rom.
3. wenn Brüder ohne Profane zusammenkommen, aber nicht in der
Loge
Ihr sollt einander höflich grüßen, so wie man es euch zeigen
wird, sollt euch Bruder nennen, euch
ungezwungen gegenseitig unterrichten, wenn es angebracht
erscheint, aber darauf achten, dass man euch
nicht zufällig beobachtet oder belauscht. Ihr sollt einander
nicht lästig fallen oder es an jener Achtung fehlen
lassen, die man jedem Bruder schuldet, auch wenn er kein Maurer
wäre. Denn obwohl sich alle Maurer als
Brüder auf gleicher Ebene bewegen, nimmt die Maurerei doch
keinem Menschen das Ansehen, das er
vorher besaß, erhöht es vielmehr, namentlich wenn er sich um die
Bruderschaft besonders verdient gemacht
hat; denn sie erweist dem die schuldige Achtung, der sie
verdient, und verwirft schlechte Formen.
4. in Gegenwart von Profanen
Mit Worten und in eurem Auftreten sollt ihr vorsichtig sein, so
dass auch der scharfsinnigste Fremde nicht
ausfindig machen kann, was sich zur Weitergabe nicht eignet;
manchmal müsst ihr auch einem Gespräch
eine andere Richtung geben und es geschickt zum Besten der
ehrwürdigen Bruderschaft führen.
5. daheim und in der Nachbarschaft
Ihr sollt so handeln, wie es sich für einen anständigen und
klugen Menschen gehört. Vor allem sollt ihr eure
Angehörigen, Bekannte und Nachbarn nichts von dem wissen lassen,
was die Loge angeht, sondern - aus
Gründen, die hier nicht erwähnt zu werden brauchen - euch
verantwortlich fühlen für eure eigene Ehre und
die der alten Bruderschaft.
Ihr müsst auch auf eure Gesundheit Rücksicht nehmen, die Zusammenkünfte nicht zu lange ausdehnen oder nach Schluss der Loge noch zu lange von Hause wegbleiben, nicht unmäßig essen und trinken, damit ihr eure Angehörigen nicht vernachlässigt oder schädigt und euch selbst zur Arbeit unfähig macht.
6. gegenüber einem unbekannten Bruder
Ihr sollt ihn zurückhaltend in einer Weise prüfen, wie eure
Vorsicht es angebracht erscheinen lässt, damit ihr
nicht von einem unwissenden Betrüger zum Narren gehalten werdet.
Mit Verachtung und beißendem Spott
sollt ihr ihn abweisen, wobei ihr euch hüten müsst, irgend etwas
von eurem Wissen preiszugeben.
Erkennt ihr ihn aber als einen echten und rechtmäßigen Bruder, so sollt ihr ihm mit entsprechender Achtung begegnen. Ist er in Not, so müsst ihr ihm helfen, wenn ihr es könnt, oder ihn dorthin weisen, wo ihm geholfen werden kann. Ihr müsst ihm einige Tage Arbeit geben oder sonst dorthin empfehlen, wo man ihn beschäftigen kann. Aber niemand verlangt, dass ihr mehr tut, als ihr könnt; nur sollt ihr einen armen Bruder, der ein guter und aufrechter Mann ist, jedem anderen armen Menschen, der in der gleichen Lage ist, vorziehen.
-Zum Abschluss-
Alle diese Pflichten sollt ihr euch zu eigen machen und ebenso
weitere, die euch noch auf andere Weise
mitgeteilt werden; so pflegt ihr die brüderliche Liebe, die der
Grundstein und der Schlussstein, das uns alle
verbindende Band und der Ruhm unserer alten Bruderschaft ist,
und vermeidet Zank und Streit, üble
Nachrede und Verleumdung. Auch sollt ihr nicht dulden, dass
andere Schlechtes über einen redlichen
Bruder reden, sondern sollt ihn verteidigen und ihm helfen,
soweit ihr es vor eurer Ehre und eurem
Gewissen verantworten könnt, doch nicht mehr. Und wenn euch
irgendein Bruder Unrecht tut, so sollt ihr
euch an eure eigene oder an seine Loge wenden. Erst dann könnt
ihr an die Vierteljahresversammlung der
Großloge appellieren und endlich gegen deren Entscheidung die Jahresversammlung der Großloge anrufen,
wie es der alte löbliche Brauch unserer Vorfahren in jeder
Nation war. Führt nur dann einen Prozess, wenn
der Fall nicht anders entschieden werden kann. Geduldig sollt
ihr dem ehrlichen und freundschaftlichen Rat
des Meisters und eurer Genossen folgen, wenn sie es versuchen,
euch von einem Rechtsstreit mit Profanen
abzuhalten oder euch dringend darum bitten, schwebende Verfahren
möglichst schnell abzuschließen, damit
ihr euch mit um so größerem Eifer und Erfolg der Aufgabe der
Maurerei widmen könnt. Liegen aber doch
Brüder und Genossen vor Gericht im Streit, so sollen Meister und
Brüder in aller Freundschaft ihre
Vermittlung anbieten, die von den streitenden Brüdern dankbar
angenommen werden sollte. Wenn das
untunlich bleibt, dann sollen sie ihren Prozess vor Gericht ohne
Leidenschaft und Erbitterung - wie es so oft
geschieht - führen und nichts sagen oder tun, das brüderlicher
Liebe entgegensieht und es verhindert, dass
gute Dienste erneut angeboten oder fortgesetzt werden:
damit alle den segensreichen Einfluss der Maurerei erkennen können, wie ihn alle wahren Maurer erkannt haben von Beginn der Welt und erkennen werden bis ans Ende der Zeit.
A m e n - so soll es sein!